Bodenbelag in der Mietwohnung: Was kann ich als Mieter ändern?

Boden in Mietwohnung ändern & verschönern
Boden in Mietwohnung ändern & verschönern

(Bild: Blue Bird, Pexels) Kennen Sie das? Mal ist es ein dumpfes Fußstampfen, mal das Scharren einer Staubsaugerbürste, mal ein lautes Quietschen von Stühlen, die verschoben werden. Und wenn Sie schon einmal auf diese Geräusche aufmerksam geworden sind, fallen Ihnen gleich noch weitere auf. Wie schnell können Nachbarn so zur Belästigung werden – oder vielmehr ihre Lautstärke! Doch Vorsicht: Haben Sie schon einmal auf Ihr eigenes Verhalten geachtet? Wissen Sie, was die Nachbarn unter Ihnen davon halten? Auf die Frage: "Sind wir Ihnen zu laut?" wird aus falscher Verlegenheit nicht immer wahrheitsgemäß geantwortet.

Mit einem harten Bodenbelag aus Fliesen oder Parkett, können Geh- und Trittschall unbemerkt zu einem Ärgernis für die Nachbarn werden. Wer als Mieter vorbeugen oder Abhilfe schaffen möchte, steht vor der Frage, ob er überhaupt einen eigenen Bodenbelag in seiner Mietwohnung verlegen darf.

Gleiches gilt für Mieter, die unzufrieden mit dem Erscheinungsbild des verlegten Bodens sind: Dürfen sie selbst Hand anlegen oder einen Handwerker beauftragen, einen schöneren Bodenbelag darüber zu verlegen? – Wir verraten Ihnen, was die Rechtsprechung sagt und welche Beläge sich eignen, um den Boden in einer Mietwohnung auf eigene Initiative zu verschönern.

Bodenbelag in Mietwohnungen – was sagt das Gesetz?

Mietwohnungen haben einen Nachteil: Sie dürfen nicht beliebig verändert werden. Grundsätzlich ist der Vermieter zuständig für die Instandhaltung und Renovierung des Mietobjekts, das heißt, dass er sich verpflichtet, die Wohnung, das Geschäft oder das Haus in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB). Muss zum Beispiel der Fußboden erneuert werden, ist er dafür verantwortlich.

Wie bei vielen Mietregeln, gelten auch hier bestimmte Fristen. So entscheidet sich anhand der allgemeinen Lebens- und Nutzungsdauer, ob der Vermieter den Bodenbelag erneuern muss. Bei einem Teppichboden oder Laminat wird eine ungefähre Lebensdauer von zehn Jahren angenommen (Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 30. November 2006, Az.: 4 C 168/05). Für Parkett wird eine Lebensdauer von 40 bis 48 Jahren angenommen, da es bis zu viermal renovierfähig ist. Hierbei handelt es sich allerdings um Richtwerte bei einer normalen Nutzung. Ist der Bodenbelag nach diesem Richtwert noch gut erhalten, hat der Mieter trotzdem keinen Anspruch auf einen neuen Bodenbelag.

Wichtig: Wurde die Wohnung ohne Bodenbelag gemietet, besteht ebenfalls kein Anspruch auf einen neuen Bodenbelag!

Als Mieter einen Bodenbelag ändern – was muss ich wissen?

Möchten Mieter auf eigene Kosten einen neuen Bodenbelag verlegen, müssen sie in einem ersten Schritt das ausdrückliche Einverständnis des Vermieters einholen. Der Austausch des Bodenbelags ist eine bauliche Veränderung, die der Einwilligung des Eigentümers bedarf. In einem zweiten Schritt müssen Mieter vor dem Beginn der Arbeiten mit dem Vermieter klären, was mit dem Bodenbelag nach dem Auszug geschehen soll. Dafür sieht das Gesetz eine sogenannte Rückbauverpflichtung (§ 546 BGB) vor, das heißt, der Mieter muss alle von ihm vorgenommen Einbauten wieder rückgängig machen und das Mietobjekt in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen.

Die Rückbauverpflichtung besteht auch dann, wenn der Vermieter dem Ein- oder Umbau nicht zugestimmt hat. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter den Ein- oder Umbau selbst übernehmen möchte oder der Nachmieter den Wohnraum mit dem veränderten Boden mietet. Hier empfiehlt es sich, bereits vor dem Um- oder Einbau eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen, dass die Rückbaupflicht nicht greift und zu welchen Bedingungen der Vermieter die Veränderungen am Mietobjekt übernimmt.

Grundsätzlich ist es ratsam, den Bodenbelag so zu verlegen, dass er problemlos beim Auszug ohne Rückstände oder Schäden wieder entfernt werden kann. Selbstliegende Bodenbeläge, Teppichfliesen oder Bodenbeläge mit Klicksystem eignen sich perfekt für Mietwohnungen. Sie lassen sich einfach verlegen und ohne Rückstände wieder entfernen.

Finden Sie eine große Auswahl an Bodenbelägen mit Klicksystem bei BodenFuchs24.

Bodenbelag in der Mietwohnung ändernBodenbelag mit Klicksystem in Mietwohnung verlegen

Einfach zu verlegen: Klickböden & selbstliegende Bodenbeläge

Dank innovativer Verlegetechniken müssen Sie nicht mehr auf Ihren Traum-Bodenbelag verzichten. Der Markt bietet inzwischen zahlreiche Böden für Mieter und ihre Mietwohnungen:

  • Laminat
  • Klick-Vinylboden
  • selbstliegenden Vinylboden (Loose-Lay)
  • Klick- bzw. Fertig-Parkettboden

Solche Klick- und Loose-Lay-Bodenbeläge sollten Ihre erste Wahl sein, wenn Sie Wert auf das Erscheinungsbild der Belagsoberflächen legen. So werden Sie bei diesen Bodenbelägen auf eine große Auswahl an realistischen Holz- und Steinoptiken stoßen. Klickparkett besteht sogar aus massiven Deckbelägen und ist dadurch kaum von Massivparkett zu unterscheiden!

Ein weiterer Vorteil dieser Bodenbeläge besteht darin, dass sie sich leicht verlegen lassen und dennoch stabil sind. Der vorhandene Bodenbelag muss dazu nicht zwingend entfernt werden. Insbesondere Klick-Vinylboden eignet sich dank seiner geringen Belagsstärke als Aufbau. Beim späteren Auszug lassen sich die Beläge einfach wieder aufnehmen, rückstandslos entfernen und in der neuen Wohnung womöglich sogar ein zweites Mal verwenden.


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Eine Alternative zum Teppich: selbstliegende Teppichfliesen

Wer textile Bodenbeläge bevorzugt, muss sich in der Mietwohnung nicht auf Teppiche beschränken. Teppichfliesen wie z. B. aus der Kollektion Forbo Tessera sind in zahlreichen Designs erhältlich und bieten neben einem angenehmen Trittgefühl auch eine wohltuende Fußwärme. Hinzu kommt, dass sie den anderen Bodenbelägen in puncto Schallreduktion deutlich überlegen sind. Damit leisten sie einen oft unterschätzten Beitrag zu einem besseren Wohnkomfort.

Fazit

Mieter haben also durchaus die Möglichkeit, in ihrer Mietwohnung einen neuen Bodenbelag zu verlegen. Wichtig ist das Einverständnis des Vermieters. Auf Nummer sicher gehen Mieter, wenn sie einen Bodenbelag über den vorhandenen verlegen, der sich beim Auszug wieder rückstandslos entfernen lässt.