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Bodenbeläge mit "QNG-ready"-Siegel
QNG-konforme² Bodenbeläge

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Beachten Sie, dass das QNG und das Siegel "QNG-ready" zwei getrennt zu betrachtende Kennzeichnungen sind!

Das Siegel "QNG-ready" wird vom Sentinel Holding Institut (SHI) vergeben. Es kennzeichnet Baustoffe, darunter Bodenbeläge, die die Kriterien des "Anhangdokuments 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen. In dem Dokument werden nicht nur Grenzwerte für unterschiedliche, potenziell gefährliche Stoffe und Emissionswerte aufgelistet. Es legt auch fest, dass für Holz und andere nachwachsende Rohstoffe ein Nachweis über ihre nachhaltige Gewinnung erbracht werden muss.

Grenzen von "QNG-ready"

Über die Vergabe des QNG entscheidet nicht das SHI, sondern nur akkreditierte Zertifizierungsstellen – in Abstimmung bzw. im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das Siegel wird nur für ganze Gebäude und nicht für einzelnen Bauteile oder Baustoffe vergeben. Die Entscheidung der akkreditierten Zertifizierungsstellen erfolgt unabhängig davon, ob die in einem Gebäude verbauten Stoffe mit dem Siegel "QNG-ready" des SHI gekennzeichnet sind. Denn neben den Kriterien des "Anhangdokuments 3.1.3" gilt es noch weitere Kriterienkataloge zu erfüllen, die sich auf die soziokulturelle und funktionale, die ökonomische, die ökologische, die technische sowie die Prozessqualität der Baustoffe eines Gebäudes beziehen. Außerdem werden die Möglichkeiten der komfortablen, gesunden und inklusiven Nutzbarkeit von Gebäuden betrachtet.

Die Konformitätsaussage des Siegels "QNG-ready" ist aber nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich limitiert. Sie bezieht sich auf das "Anhangdokument 3.1.3" mit dem Stand vom 01.12.2023. Jegliche Änderungen an dem Dokument oder den darin definierten Kriterien können die Konformitätsaussage "QNG-ready" unwirksam machen.

Potenziale von "QNG-ready"

Trotz der genannten Einschränkungen nutzen Hersteller und Händler nutzen das Siegel "QNG-ready" zunehmend, um Bodenbeläge zu bewerben. Vor diesem Trend möchte sich BodenFuchs24 nicht verschließen. Denn Interessenten, die einmal auf das Siegel aufmerksam geworden sind, fragen auch bei uns danach oder suchen im Onlineshop nach Belägen, die das Siegel tragen dürfen. Dieses gesteigerte Interesse am Nachhaltigkeitskonzept begrüßen wir ausdrücklich! Denn wir haben ein Sortiment, das darauf abgestimmt ist: Wer einen nachhaltigen Bodenbelag möchte, findet bei uns eine große Auswahl – und das nicht nur unter den Fabrikaten, die "QNG-ready" sind. Bodenbeläge wie Parkett oder Linoleum werden im Wesentlichen aus Naturprodukten gefertigt und liegen in puncto Langlebigkeit ganz weit vorn. Bei ihnen ist auch ohne "QNG-ready"-Siegel klar, dass sie beste Voraussetzungen für eine QNG-Zertifizierung mitbringen.

Ein weiterer Vorteil für uns: Wer sich für das QNG interessiert, schaut nicht nur auf den Preis. Damit können wir als Händler besser für nachhaltige Bodenbeläge argumentieren. Und sollte am Ende doch der Preis bei der Kaufentscheidung ausschlaggebend sein, haben wir noch ein As im Ärmel: Wir rechnen mit unseren Interessenten gerne die Anschaffungskosten auf die mögliche Nutzungsdauer eines Bodenbelags um. Allein, wenn man von den Herstellergarantien ausgeht, liegen Vinylboden und Parkett gar nicht weit auseinander:

  1. herkömmlicher Vinylboden zum Klicken mit einer Garantiezeit von zehn Jahren: 25 €/m² * 50 m² / 10 Jahre = 125 € pro Jahr
  2. herkömmlicher Parkettboden zum Klicken mit einer Garantiezeit von zwanzig Jahren: 65 €/m² * 50 m² / 20 Jahre = 162 € pro Jahr

Berücksichtigt man, dass beide Bodenbeläge eine viel längere Nutzungsdauer erreichen können, wird der Abstand noch kleiner:

  1. herkömmlicher Vinylboden zum Klicken mit seiner realistischen Nutzungsdauer: 25 €/m² * 50 m² / 20 Jahre = 62,50 € pro Jahr
  2. herkömmlicher Parkettboden zum Klicken mit seiner realistischen Nutzungsdauer: 65 €/m² * 50 m² / 50 Jahre = 65 € pro Jahr

Unterm Strich hätten Sie in so einem Fall 2,50 € pro Jahr mehr für einen Parkettboden bezahlt, der ein reines Naturprodukt und damit auch besser recyclingfähig ist als ein herkömmlicher Vinylboden. – Da muss man nicht zweimal überlegen, oder?

Fazit

Vonseiten des BMWSB wird das Siegel "QNG-ready" als privatwirtschaftliche Dienstleistung betrachtet, die unabhängig vom QNG existiert. Das Ministerium begrüßt zwar grundlegend Initiativen, die auf das QNG und seine Anforderungen aufmerksam machen. Daran gemessen greift "QNG-ready" allerdings zu kurz. Ideal wäre es aus Sicht des BWMSB, wenn die Hersteller und Händler auf konkrete Anforderungen des QNG verweisen würden, die von ihren Produkten eingehalten werden. Zu den Anforderungen, die es über das "Anhangdokument 3.1.3" hinaus gibt, zählt beispielsweise auch die nachhaltige Materialgewinnung.

Wir empfehlen daher, im Zweifelsfall lieber zu einem nachhaltigen Bodenbelag mit dem Siegel "QNG-ready" zugreifen, um das Risiko einer Ablehnung der QNG-Zertifizierung zu mindern! Bei einem herkömmlichen Vinylboden besteht die Gefahr, dass er dem Konzept des QNG zuwiderläuft.

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